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Vanlife
A man wearing a work vest stands in an open van holding a tablet; inside are a bench seat and shelves
© Fritz Berger
Icon Bus
Icon Wohnmobil

Neues TÜV-Merkblatt für den Selbstausbau

Leitfaden klärt über rechtskonformen Van-Ausbau auf

Welche Ausstattungsmerkmale darf ein Wohnmobil haben? Welche Anforderungen muss eine Kochstelle erfüllen? Ein neues TÜV-Merkblatt soll die Rechtslage bei der Wohnmobil-Zulassung erläutern. Und damit als Nachschlagewerk für Selbstausbauer dienen.


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Selbstausbauten müssen gesetzliche Vorgaben erfüllen

Mit steigenden Zulassungszahlen wächst auch der Anteil selbstausgebauter Campingbusse stetig an. Aus diesem Anlass betont der TÜV-Verband, dass der Selbstausbau von Campervans kein rechtsfreier Raum ist. Wer sein Fahrzeug als Wohnmobil zulassen möchte, muss den Umbau von einer Prüfanstalt abnehmen lassen. Welche technischen Voraussetzungen ein Fahrzeug für die Wohnmobilzulassung erfüllen muss, hat der TÜV-Verband im jüngst aktualisierten Merkblatt „Anforderungen an Sonstiges Kraftfahrzeug – Wohnmobil“ zusammengefasst.


TÜV-Merkblatt dient als einheitliche Beurteilungsgrundlage beim Selbstausbau

„Besonders nach dem Umbau vom Transporter zum Wohnmobil kommt es bei der Zulassung häufig auf Detailfragen an. Die nun veröffentlichte Version des Merkblatts 740 gibt einen Überblick über die Prüfpunkte und schafft eine einheitliche Beurteilungsgrundlage“, so Frank Schneider, Referent für Fahrzeugtechnik und Dienstleistungsinnovationen beim TÜV-Verband.

Anlass für die Neufassung des Merkblattes ist die im September 2020 überarbeitete Verordnung EU (VO)2018/858. Sie gibt den rechtlichen Rahmen für die Typgenehmigung und Einzelgenehmigung von Fahrzeugen vor. Änderungen beziehungsweise ergänzende Angaben finden sich beispielsweise im Bereich der Kochmöglichkeiten sowie bei den Erläuterungen zum Auf- und Ablasten von Wohnmobilen.


Bestandenes Gutachten ist Voraussetzung für neue Betriebserlaubnis

„Wird ein Fahrzeug zum Wohnmobil umgebaut, erlischt meist seine Allgemeine Betriebserlaubnis“, sagt Schneider. Das Fahrzeug muss in diesem Fall erst von einem amtlich anerkannten Sachverständigen, beispielsweise in einer TÜV-Niederlassung, begutachtet werden. Anschließend kann die Kfz-Zulassungsstelle auf Basis des Gutachtens eine neue Betriebserlaubnis erteilen. Der Aufwand lohnt sich: Denn eine Änderung der Fahrzeugklasse zu „Sonstiges Kraftfahrzeug Wohnmobil“, bringt häufig finanzielle Vorteile bei der Kfz-Steuer und dem Versicherungstarif mit sich.


Merkblatt zum Wohnmobil-Ausbau erhältlich als PDF und in gedruckter Form

Mit der Neufassung des Merkblattes 740 will der TÜV-Verband den aktuellen Stand der Technik wiederspiegeln und nationale sowie internationale Anforderungen an den Ausbau von Wohnmobilen zusammenfassen. Erhältlich ist das Merkblatt „Anforderungen an Sonstiges Kraftfahrzeug – Wohnmobil“ im Onlineshop des TÜV-Verbandes für 39,52 Euro (PDF Download) oder in Papierform für 43,10 Euro.

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